Bundeslaufbahnverordnung (BLV): § 11a Einfacher Dienst

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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV): § 11a Einfacher Dienst

 

§ 11a Einfacher Dienst

Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.


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Red 20231023

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