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Niedersächsische Laufbahnverordnung: § 55 In-Kraft-Treten


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§ 55 In-Kraft-Treten      

Diese Verordnung tritt am 1. April 1971 in Kraft. **)

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*) Diese Vorschrift der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 26. März 1971 (Nds.GVBl. S.113) wird hier nicht abgedruckt.
**) Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 26. März 1971 (Nds.GVBl. S.113). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 9. Mai 1975 (Nds.GVBl. S.119) und vom 28. August 1984 (Nds.GVBl. S.193) sowie den in der Vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Verordnungen.


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