
|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung |
PDF-SERVICE: Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern
Abschnitt VIII
Übergangs- und Schlussvorschriften
Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V):
§ 93 Übergangsvorschrift zur Berücksichtigung von Berufserfahrung vor der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn
Berechtigte, deren Erfahrungsdienstalter vor dem 1. Juni 2021 auf Grundlage des Landesbesoldungsgesetzes in seiner ab dem 1. August 2011 geltenden Fassung, die es durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 376, 377) erlangt hat, festgesetzt worden ist, können innerhalb von einem Jahr seit dem 1. Juni 2021 eine Überprüfung ihres Erfahrungsdienstalters bei der zuständigen Stelle nach § 21 Absatz 1 Satz 6 des Landesbesoldungsgesetzes in seiner am 31. Mai 2021 geltenden Fassung beantragen. Die Überprüfung ist auf die Berücksichtigung von Zeiten vor der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nach § 21 Absatz 1 Satz 4 und § 23 Satz 4 Nummer 2 des Landesbesoldungsgesetzes in seiner am 31. Mai 2021 geltenden Fassung mit der Maßgabe beschränkt, dass die Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes für die dienstliche Verwendung förderlich sein müssen. Soweit nach Feststellung der zuständigen Stelle nach Satz 1 weitere Zeiten als Erfahrungszeit zu berücksichtigen sind, ist insoweit die Festsetzung des Erfahrungsdienstalters ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zu ändern.
|
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Ferienwohnung, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern. Highlights in Mecklenburg Vorpommern sind u.a.: Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Wismar die Hansestadt. |