Berlin: Laufbahnverordnung technische Dienste (LVO-TD)

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Berlin: Laufbahnverordnung technische Dienste (LVO-TD)

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten der technischen Dienste (Laufbahnverordnung technische Dienste - LVO-TD)

vom 21.01.2014, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, § 34 und Anlage neu gefasst, § 45a eingefügt durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.02.2022 (GVBl. S. 68)

Inhaltsverzeichnis

Teil 1

Allgemeiner Teil
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1    Anwendungsbereich

§ 2    Laufbahnzweige

§ 3    Grundsätze

§ 4    Personalentwicklung

 

Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 5    Vorbereitungsdienst

§ 6    Abweichungen vom Vorbereitungsdienst

§ 7    (weggefallen)

§ 8    Probezeit

§ 9    Laufbahnwechsel

§ 10    Anerkennung von Kompetenzen durch die Verwaltungsakademie Berlin

 

Unterabschnitt 2
Vorschriften für die Laufbahngruppe 1

§ 11    Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt

§ 12    Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt

 

Unterabschnitt 3
Vorschriften für die Laufbahngruppe 2

§ 13    Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt

§ 14    Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt

§ 15    Regelaufstieg

§ 16    Praxisaufstieg

§ 17    Bewährungsaufstieg

§ 18    Erweiterung der Laufbahnbefähigung

§ 19    Dienstliche Qualifizierung und Erprobungszeit (erstes Einstiegsamt)

§ 20    Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt

§ 21    Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt

§ 22    Dienstliche Qualifizierung und Erprobungszeit (zweites Einstiegsamt)

§ 23    Gleichwertige dienstliche Qualifikation

§ 24    Beförderungen

 

Teil 2
Besonderer Teil
Abschnitt 1
bautechnischer Dienst

§ 25    Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten

§ 26    Geeignete Studienfachrichtungen für die Laufbahngruppe 2

 

Abschnitt 2
technischer Dienst
bei der Polizei Berlin und bei der Berliner Feuerwehr

§ 27    Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten

§ 28    Geeignete anerkannte Berufsausbildungen und Studienfachrichtungen

 

Abschnitt 3
vermessungstechnischer Dienst

§ 29    Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten

§ 30    Geeignete Studienfachrichtungen für die Laufbahngruppe 2

 

Abschnitt 4
Forstdienst

§ 31    Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten

§ 32    Geeignete Studienfachrichtungen für die Laufbahngruppe 2

 

Abschnitt 5
technischer Dienst Umwelt

§ 33    Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten

§ 34    Geeignete Studienfachrichtungen für die Laufbahngruppe 2

 

Abschnitt 6
Städtebau

§ 35    Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten

§ 36    Geeignete Studienfachrichtungen für die Laufbahngruppe 2

 

Abschnitt 7
Landespflege

§ 37    Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten

§ 38    Geeignete Studienfachrichtungen für die Laufbahngruppe 2

 

Abschnitt 8
technischer Dienst Arbeitsschutz

§ 39    Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1

§ 40    Abweichungen vom Vorbereitungsdienst

§ 41    Geeignete Studienfachrichtungen für die Laufbahngruppe 2

 

Abschnitt 9
Laufbahnzweig eichtechnischer Dienst

§ 42    Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst

§ 43    Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2

§ 44    Probezeit

 

Teil 3
Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt 1
Übergangsvorschriften

§ 45    Aufstieg zur besonderen Verwendung

§ 45a    Bewährungsaufstieg und Erweiterung der Laufbahnbefähigung

§ 46    Laufbahnrechtliche Dienstzeit

§ 47    Überleitung

 

Abschnitt 2
Schlussvorschriften

§ 48    Ausführungsvorschriften und Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 49    Inkrafttreten

 


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