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Laufbahnrecht: Höherer Dienst - mehr Infos in den Laufbahnverordnungen
Das Laufbahnrecht für den höheren Dienst, geregelt in der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und den entsprechenden Laufbahnverordnungen der Länder, setzt für den Zugang ein abgeschlossenes Masterstudium oder einen gleichwertigen Abschluss (z.B. Staatsexamen, Universitätsdiplom) voraus. Zumeist ergänzt durch eine hauptberufliche Tätigkeit und einen Vorbereitungsdienst.
Die jeweiligen Laufbahnverordnungen konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und regeln die spezifischen Anforderungen (Bildung, Befähigung, Aufstieg) sowie die Ordnung der Laufbahnen, wobei der höhere Dienst die höchste Laufbahngruppe darstellt.
Zentrale Aspekte des Laufbahnrechts im höheren Dienst
Bildungsvoraussetzungen
Masterabschluss, vergleichbare Abschlüsse (Diplom-Uni, 1. Staatsexamen) oder Bachelor mit Master nachfolgend (mindestens 60 ECTS).
Zuständigkeit
Oberste Dienstbehörden ordnen die Laufbahnen im Einvernehmen mit dem Innen- und Finanzministerium.
Eingangsamt
In der Regel ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 (zuzüglich Stellenzulage).
Befähigung
Erwerb durch Studium und meist einen Vorbereitungsdienst (Referendariat), der die fachliche Eignung vermittelt.
Aufstieg
Aufstiege aus dem gehobenen Dienst sind möglich, wenn die Voraussetzungen (Master, Auswahlverfahren) erfüllt.
Besonderheiten
Auch Juristinnen und Juristen mit Befähigung zum Richteramt oder Offiziere der Bundeswehr (ab Major) sind dem höheren Dienst gleichgestellt.
Wichtige Laufbahnverordnungen
- Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Diese gilt für Beamtinnen und Beamten des Bundes und konkretisiert die allgemeinen Regelungen und Zugangsvoraussetzungen.
- Laufbahnverordnungen (LVO) in den Ländern
Für Landesbeamte, z.B. die Laufbahnverordnung von Nordrhein-Westfalen, die die speziellen Anforderungen für das jeweilige Bundesland regeln.
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