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Laufbahnrecht - Mittlerer Dienst
Das Laufbahnrecht des mittleren Dienstes regelt die Karrierewege für Beamtinnen und Beamte mit mittlerem Bildungsabschluss, die vorwiegend sachbearbeitende und verwaltende Aufgaben übernehmen, mit Einstieg nach einer Berufsausbildung oder Vorbereitungsdienst und Aufstiegschancen in den gehobenen Dienst nach Eignung, Leistung und Befähigung, wobei die konkreten Regelungen je nach Bundesland (Föderalismus) variieren können, aber Grundprinzipien wie Leistungsprinzip und Bedarf der Behörde gelten.
Zugang und Ausbildung
Voraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss (Realschule) oder vergleichbar, oft kombiniert mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem qualifizierten Mittelschulabschluss (Hauptschule + Ausbildung).
Vorbereitungsdienst
Dauer meist ein bis zwei Jahre, bestehend aus fachtheoretischen Abschnitten (Verwaltungsschule) und berufspraktischen Phasen in der Behörde.
Einstellung
Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren (Tests, Vorstellungsgespräch).
Aufgaben und Besoldung
Tätigkeiten: Sachbearbeitung, Verwaltung, unterstützende Funktionen in verschiedenen Behörden (z.B. Finanzamt, Gerichte, Polizei).
Besoldung
Typischerweise Besoldungsgruppen A6 bis A8, in Ausnahmefällen bis zur Besoldungsruppe A 9.
Aufstieg (z.B. in den gehobenen Dienst)
Voraussetzungen
Sehr gute Leistungen, Eignung für höhere Aufgaben, oft ein „gut“ oder „sehr gut“ in der letzten Beurteilung.
Verfahren
Auswahlverfahren, erfolgreich absolvierter Aufstiegslehrgang und Laufbahnprüfung (Qualifizierungsmaßnahme).
Bedarf
Oft abhängig von freien Stellen im gehobenen Dienst innerhalb der Behörde.
Sonstiges
Föderalismus
Für das Laufbahnrecht ist der Bund bzw. die jeweiligen Länder zuständig. Deshalb bestehen auch Unterschiede bei den einzelnen Regelungen.
Leistungsprinzip
Entscheidend für Beförderungen und Aufstiege sind Eignung, Leistung und Befähigung.
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Red 20250107 / Red 20260108