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Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 20. April 2023 – 2 C 18.21 entschieden, dass das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Rechtsver-ordnung nicht heilt, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist.
Der Gesetzgeber hat die Ermächtigungsgrundlagen des Bundesbeamtengesetzes (BBG), auf denen die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beruht, im Jahr 2021 durch das Gesetz zur Regelung des Er-scheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28. Juni 2021 (BGBl. I, S. 2250) umfassend erweitert. Ziel dieser Änderung war u. a., die Rechtsverordnungsermächtigungen im BBG hinsichtlich Inhalt, Zweck und Ausmaß zu konkretisieren und damit an die Vorgaben des Artikels 80 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes anzupassen. Ein Neuerlass der BLV fand seither nicht statt, so dass einige Regelungen der BLV gegebenenfalls auch derzeit noch auf eine unzureichende Grundlage gestützt sind. Die BLV soll daher aus Gründen der Rechtssicherheit neu erlassen werden.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht u.a. vor, Laufbahnwechsel zu vereinfachen (S. 58) sowie die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung im öffentlichen Dienst zu stärken (S. 74). Das bestehende laufbahnrechtliche Instrumentarium soll unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der bereits bestehenden Möglichkeiten daher weiter fle-xibilisiert werden.
Bei weiteren laufbahnrechtlichen Vorschriften sind Ergänzungen oder redaktionelle Änderungen vorzunehmen, die sich aus der Personalpraxis ergeben haben. So soll etwa bei allen Aufstiegsverfahren die Zulassungshöchstaltersgrenze auf 60 Jahre erhöht werden. Ferner sollen nochmals Konkretisierungen des § 25 BBG zur Berücksichtigung von Elternzeit bei laufbahnrechtlichen Probezeten erfolgen.
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung – BLV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Mutterschutz
§ 4 Stellenausschreibungspflicht
§ 5 Schwerbehinderte Menschen
Abschnitt 2 Einstellung
Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
§ 6 Gestaltung der Laufbahnen
§ 7 Erlangen der Laufbahnbefähigung
§ 8 Feststellung der Laufbahnbefähigung
§ 9 Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste
§ 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
§ 11 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 12 Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
§ 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
§ 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
§ 16 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
§ 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
§ 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
§ 19 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
§ 20 Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
Unterabschnitt 3 Anerkennung von Befähigungen
§ 21 Allgemeine Regelungen
§ 22 Einfacher Dienst
§ 23 Mittlerer Dienst
§ 24 Gehobener Dienst
§ 25 Höherer Dienst
§ 26 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber
Unterabschnitt 4 Sonderregelungen
§ 27 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
§ 28 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
§ 29 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
§ 30 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
§ 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
§ 32 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
§ 33 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung
§ 34 Einstellung in ein Beförderungsamt
§ 35 Einstellung von Richterinnen, Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
Abschnitt 3 Berufliche Entwicklung
Unterabschnitt 1 Probezeit
§ 36 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
§ 37 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
§ 38 Verlängerung der Probezeit
Unterabschnitt 2 Beförderung
§ 39 Voraussetzungen einer Beförderung
§ 40 Auswahlentscheidungen
§ 41 Fiktive Fortschreibung; Referenzgruppenbildung
§ 42 Erprobungszeit
Unterabschnitt 3 Aufstieg
§ 43 Voraussetzungen für den Aufstieg
§ 44 Auswahlverfahren für den Aufstieg
§ 45 Vorbereitungsdienste
§ 46 Fachspezifische Qualifizierungen
§ 47 Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
§ 48 Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
§ 49 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
Unterabschnitt 4 Sonstiges
§ 50 Laufbahnwechsel
§ 51 Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
§ 52 Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
§ 53 Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
§ 54 Internationale Verwendungen
Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
§ 55 Personalentwicklung
§ 56 Dienstliche Qualifizierung
Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
§ 57 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
§ 58 Inhalt der dienstlichen Beurteilung
§ 59 Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 60 Überleitung der Beamtinnen und Beamten
§ 61 Vorbereitungsdienste
§ 62 Beamtenverhältnis auf Probe
§ 63 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
Anlage 1 Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen
Anlage 2 Eingerichtete Vorbereitungsdienste
Anlage 3 Prüfungsnoten
Anlage 4 Übergeleitete Laufbahnen
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