Berlin: Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD): § 8 Anerkennung von Kompetenzen durch die Verwaltungsakademie Berlin

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Be-amtenversorgung (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Bücher sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (das wichtige und richtige ABO für Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und den Öffentlichen Dienst: Für nur 15 Euro im Jahr können Sie zehn Taschenbücher bzw. eBooks herunterladen, u.a. das beliebte Nachschlagewerk Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte. Die Themen unserer eBooks: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Rund ums Geld, Tarifrecht (TVöD, TV-L) und Berufseinstieg in den öff. Dienst sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Alle eBooks kann man herunterladen und ausdrucken >>>mehr Informationen


 

>>>zur Übersicht der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD)


Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD)

 

§ 8 Anerkennung von Kompetenzen durch die Verwaltungsakademie Berlin

(1) Die Verwaltungsakademie Berlin kann erworbene Kompetenzen auf Antrag anerkennen, um sie auf Studiengänge, Lehrgänge oder Qualifizierungsreihen der Verwaltungsakademie Berlin anzurechnen. Als Kompetenzen wird die Summe aller unmittelbar abrufbaren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissensbestände bezeichnet, die die berufliche Handlungsfähigkeit erhöhen.

(2) Antragsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, die an einem Studiengang, Lehrgang oder einer Qualifizierungsreihe der Verwaltungsakademie Berlin teilnehmen.

(3) Eine Anerkennung von Kompetenzen kann erfolgen, wenn durch Zeugnisse, Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen staatlicher oder staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen nachgewiesen wird, dass die für die erfolgreiche Absolvierung des jeweiligen Studienganges, Lehrganges oder der Qualifizierungsreihe erforderlichen Kompetenzen bereits anderweitig erworben wurden. Mit der Anrechnung kann die Beamtin oder der Beamte von der Verpflichtung zur Teilnahme an Unterrichtsmodulen und von der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungsnachweisen befreit werden.

(4) Durch Berufserfahrung erworbene Kompetenzen kann die Verwaltungsakademie Berlin anerkennen, soweit durch eine dienstliche Bescheinigung der bzw. des Fachvorgesetzten bestätigt wird, dass die Lernziele des jeweiligen Studienganges, Lehrganges oder der Qualifizierungsreihe bereits durch die berufliche Tätigkeit erworben wurden. Der dienstlichen Bescheinigung ist das Anforderungsprofil des wahrgenommenen Aufgabengebiets beizufügen, in dem die entsprechenden Kompetenzen erlangt wurden. Durch die dienstliche Bescheinigung und das Anforderungsprofil muss belegt sein, dass das von der Beamtin oder dem Beamten wahrgenommene Aufgabengebiet von Tätigkeiten geprägt ist, die über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erfolgreich ausgeübt wurden und mit einem entsprechenden Kompetenzerwerb einhergingen. Durch die Anrechnung kann die Beamtin oder der Beamte von der Verpflichtung zur Teilnahme an Unterrichtsmodulen befreit werden; vorgeschriebene Leistungsnachweise sind zu erbringen.


Exklusivangebot zum Pauschalpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und Fortkommen (u.a. laufbahnrecht.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) finden Sie alle 3 Ratgeber & 5 eBooks, u.a. die OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Daneben sind auf dem USB-Stick fünf eBooks Nebentätigkeitsrecht (Arbeitnehmer und Beamte), Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung


RED 20250107 / Red 20231023

mehr zu: Laufbahnverordnung Berlin
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.laufbahnrecht.de © 2026